BEWERBUNG

 

Hin­weis:
Im Über­be­trieblichen Aus­bil­dungszen­trum kann man sich NICHT für einen Aus­bil­dungsver­trag bewer­ben.

 

Für Ihre Bewer­bung ste­hen Ihnen nach­fol­gend, je nach­dem wo Sie die Aus­bil­dung zur Straßen­wär­terin oder zum Straßen­wärter aufnehmen wollen, die Anschriften

  • des Lan­desamtes für Straßen­bau und Verkehr für eine Tätigkeit in ein­er Auto­bah­n­meis­terei und
  • die Anschriften der Land­kreisver­wal­tun­gen Sach­sens für eine Tätigkeit in ein­er Straßen­meis­terei

zu Ver­fü­gung, dazu kommt die Auto­bahn GmbH die ab 01.09.2020 die Auszu­bilden­den 1. Lehr­jahr SW 2020 vom LASuV übern­immt und ab 01.01.2021 die gesamten Auszu­bilden­den SW 2018, 2019 und 2020.

Inter­essen­ten für die Tätigkeit in einem kom­mu­nalen Bauhof bewer­ben sich bitte bei den Per­son­al­abteilun­gen der jew­eili­gen Städte oder Gemein­den.