Ausbildungsberuf
Straßenwärterinnen oder Straßenwärter
1Berufsbezeichnung:
Straßenwärterin oder Straßenwärter
• geregelt in der Verordnung über die Berufsausbildung zu Straßenwärter/ zur Straßenwärterin vom 11. Juli 2002
• geregelt in der Verordnung über die Berufsausbildung zu Straßenwärter/ zur Straßenwärterin vom 11. Juli 2002
2Ausbildungsdauer:
• 3 Jahre
3Ausbildungsorte:
• Betrieb
• Überbetriebliches Ausbildungszentrum
• Berufsschule
• Überbetriebliches Ausbildungszentrum
• Berufsschule

