AUSBILDUNGSBERUF
Straßenwärterin oder Straßenwärter
Berufsbezeichnung:
- Straßenwärterin oder Straßenwärter
 - geregelt in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin vom 11. Juli 2002
 
Ausbildungsdauer:
- 3 Jahre
 
Ausbildungsorte:
- Betrieb
 - Überbetriebliches Ausbildungszentrum
 - Berufsschule
 

