AUSBILDUNGSBERUF
Straßenwärterin oder Straßenwärter
Berufsbezeichnung:
- Straßenwärterin oder Straßenwärter
- geregelt in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin vom 11. Juli 2002
Ausbildungsdauer:
- 3 Jahre
Ausbildungsorte:
- Betrieb
- Überbetriebliches Ausbildungszentrum
- Berufsschule